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pengfoto

 



Marstract . Reihe von 4 Fotos



 










Digitalprint, JpeG compressed, Zoom 4x



NN little Cutie Faces stolen by peng


 
   

Das Recht am eigenen Bild § 22 StgB
 
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
RaeB StgB22 1 Jahr Freiheitsstrafe, 
Material: Digital, Jpeg compressed, html
2009, peng

 
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