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PENG
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Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung
in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der
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werden gewährleistet.
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